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Kreditkarten-Zuschläge in Onlineshops erlaubt?

Von am Jul 15, 2017 in Business, Diverses, Web

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In vielen Onlineshops und Online-Buchungssystemen wird der Konsument mit billigen Preisen gelockt. Hat dieser seinen Warenkorb gefüllt, die Reise geplant und folgt dem System zur Zahlungsabwicklung, wird er zu Schluss mit unerwarteten Gebühren bei der Zahlungsabwicklung konfrontiert. Aber ist dies überhaupt zulässig, bezahle ich doch schon selbst Gebühren, damit ich eine Kreditkarte nutzen darf?

Die Antwort ist wie so oft nicht ganz einfach zu beantworten, da es in diesem Fall unterschiedliche Beteiligte gibt, welche allesamt andere Interessen verfolgen:

 

Der Entscheid der WEKO

Oft wird berichtet, dass die WEKO mit ihrem Entscheid den Händlern verbietet Zusatzgebühren auf die Kartenzahlung zu erheben, dies stimmt so jedoch nicht. Die WEKO hat lediglich entschieden, dass die Kartenanbieter (z.B. Mastercard und VISA) ihre „Non-Discrimination-Rules“-Klausel per 1. August 2015 wieder aufnehmen dürfen, welche besagt, dass das Bezahlen mit Karte nicht teurer sein darf als andere Zahlungsmittel. Grundsätzlich wird diese sowohl bei Mastercard und VISA angewendet, ausser sie verstösst gegen nationale Gesetzt, was seit dem 1. August 2015 nicht mehr der Fall ist. Somit wären die Acquirer, in der Schweiz namentlich Swisscard und Viseca, verpflichtet die Klausel auf ihre Vertragsnehmer anzuwenden und durchzusetzen.

 

Sicht der Kreditkarten und ihrer Acquirer

Die Anbieter und ihre Vertragsnehmer in den Ländern machen sich dafür stark, dass die Bezahlung mit Karte nicht teurer als andere Zahlungsmittel ist. Auch deshalb, weil die Anbieter der Karten pro Zahlung über Gebühren mitverdienen und nicht auf diese verzichten möchten. Jedoch ist auch das durchsetzen der neuen Regelung mit viel Aufwand verbunden.

 

Sicht der Händler

Die Händler übernehmen die Gebühren ungern selbst, ist der Preisdruck in allen Branchen doch erheblich gestiegen. Da spielen 2-3% schnell mal das Zünglein an der Waage bei der Entscheidung des Konsumenten auf einer Preis-Vergleichsplattform. Deshalb werden die Gebühren nicht in der Preisberechnung über alle Produkte abgewälzt, sondern als Zusatzgebühren „versteckt“.

 

Sicht des Konsumenten

Der Konsument ist das schwächste Glied in der Kette und am Ende der Leittragende. Er bezahlt seine Kreditkartengebühren und nun ebenfalls die Gebühren der Anbieter mittels Zusatzgebühren. Die Acquirer sehen sich aktuell nicht gezwungen die Regelung durchzusetzen, da der politische Druck fehlt. Sind es doch auch meistens nur „Kleinbeträge“ aber auch Kleinvieh macht Mist. Und so profitieren die grossen.

Jedoch hat auch der Konsument die Möglichkeit die Regelung durchzusetzen. Sowohl die Swisscard wie auch die Viseca bieten an, die Zusatzkosten zurückzuerstatten. Dazu muss lediglich das Beschwerde-Formular ausgefüllt werden:

Da die Beträge aber oft kleiner sind und der Aufwand für die Beanstandung gross, verzichten viele Konsumenten auf diesen Schritt.

 

Situation in der EU

Mit der Zahlungsrichtlinie (EU-RL2007/64/EG) hat die europäische Union bereits eine Regelung, welche verbietet, dass für gängige Zahlungsmittel eine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Diese Regelung gilt sowohl für den Online-Handel wie auch für die Zahlungen an der Kasse im Laden. Unser nördlicher Nachbar Deutschland passt entsprechend die Gesetzgebung ab 13. Januar 2018 an (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzt).

Ob die Zahlungsrichtlinie ebenfalls für die Schweiz übernommen wird ist nicht bekannt.

 

 

Weitere Informationen:

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